Seit der Fusion der Sparkassen Münden und Göttingen sind bereits mehr als zwei Jahre vergangen. Zu diesem Zeitpunkt haben wir den Kunden der ehemaligen Sparkasse Münden bereits Ihre neue IBAN, die Internationale Bankkontonummer, für Ihre Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge mitgeteilt. Aus diesem Grund wird die alte Bankleitzahl der Sparkasse Hann. Münden und die damit verbundene alte IBAN ab dem 06. März 2023 nicht mehr für den Zahlungsverkehr zur Verfügung stehen.
Was bedeutet das für Sie?
Bitte überprüfen Sie, ob Sie bei Ihren Zahlungspartnern, z. B. Ihrem Arbeitgeber, Vermieter, Versicherungen oder Sportvereinen, noch die alte IBAN hinterlegt haben. Sollte dies der Fall sein, teilen Sie Ihren Vertragspartnern bitte umgehend Ihre aktuelle IBAN mit, damit Ihre Zahlungseingänge, eingehende Daueraufträge und Lastschriften von der Bank Ihres Partners weiterhin verarbeitet werden können. Zahlungen an oder von einer alten IBAN aus, können ab dem 06. März 2023 nicht mehr versendet oder empfangen werden.
Ihre aktuelle IBAN finden Sie auf Ihrer Sparkassen-Card der Sparkasse Göttingen. Ihre neue gültige Sparkassen-Card haben Sie im Zuge der Fusion von uns erhalten. Sie erkennen diese an der Zahlenabfolge „DEXX 2605 0001 XXXX XXXX XX “ innerhalb Ihrer IBAN. Nutzen Sie bitte ab sofort nur noch diese Sparkassen-Card, da Ihre alte Karte ab dem 06. März 2023 nicht mehr funktioniert.
Für die Übermittlung Ihrer gültigen IBAN können Sie unseren Musterbrief unter Angabe der ggf. erforderlichen Vertragsdaten nutzen.
Eine große Anzahl von Zahlungspartnern haben wir bereits im Vorfeld erreicht und sie über die Änderung Ihrer IBAN-Nummer informiert. Hier finden Sie eine Auflistung, welche Zahlungspartner bereits umgestellt haben. Bei diesen Unternehmen brauchen Sie nicht mehr selbstständig aktiv werden:
Bitte beachten Sie, dass das System alle Zahlungspartner der letzten 24 Monate abfragt und anzeigt – egal welche IBAN verwendet wurde.
Die aufgeführten Partner, die angezeigt werden, können also solche sein, die bereits über Ihre gültige IBAN verfügen. Es kann sich auch um Firmen handeln, mit denen Sie keinen Vertrag mehr haben (z. B. wenn Sie Ihren Handy-Provider gewechselt haben, aus einem Verein ausgetreten sind oder Ihren Versicherungspartner gewechselt haben).
Prüfen Sie daher bei der Nutzung des IBAN-Wechselservices unbedingt, wem Sie die Nachricht über Ihre neue IBAN zukommen lassen müssen und wählen Sie diese Partner dann gezielt aus.
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