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Überblick

Damit die Rente auch für Selbst­ständige, Frei­berufler­innen und Freiberufler nicht zu klein ausfällt

Für Selbstständige, Freiberufler­innen und Freiberufler gibt es im Ruhestand oft ein böses Erwachen. Denn die gesetzliche Rente wird klein ausfallen. Die VGH BasisRente ist eine Form der Altersvorsorge, die vom Staat durch erhebliche Steuervorteile gefördert wird. Vor allem Selbstständige, Freiberufler­innen und Freiberufler sowie Personen mit hohem Einkommen und hoher Steuerlast profitieren davon.

Das leistet die VGH BasisRente

  • Lebenslang garantierte Rentenzahlung
  • Wahlmöglichkeit der Kapitalanlage: von sicherheits- bis renditeorientiert
  • Auch gegen Einmalbeitrag

Vertrags­partner: VGH Versicherungen,
Provinzial Lebens­versicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Steuer­vorteile

Die Beiträge können als Sonder­ausgaben geltend gemacht werden. Durch die Steuer­ersparnis reduzieren Sie Ihren Eigen­aufwand.

Der VGH Altersvorsorge Fonds

Exklusiv nur mit der VGH Rente.

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungs­vertrag.

Wesentliche Produkt­informationen können Sie den Basis­informations­blättern für die VGH BasisRente entnehmen. Diese sind auf der Internet­seite der VGH hier veröffentlicht.

Details

Die VGH BasisRente im Detail

Setzen Sie auf mehr Sicherheit oder mehr Rendite. Die VGH BasisRente gibt es in drei Anlage­modellen. Die Optionen Sicherheit und Balance garantieren Ihnen bereits bei Vertrags­abschluss eine lebenslange Mindestrente in gleichbleibender Höhe. Bei der Option Chance wird das Vertrags­guthaben zu Rentenbeginn in eine garantierte Rente umgewandelt.

VGH Renten­rechner

Finden Sie in nur 15 Sekunden heraus, ob Ihre gesetzliche Rente für einen ent­spannten Ruhe­stand ausreicht.

Auf Wunsch mit Beitragsretter

Der Beitragsretter ist die perfekte Ergänzung zur VGH BasisRente: Wenn Sie berufsunfähig werden, übernimmt die VGH die Beiträge für Sie und Ihre Alters­vorsorge ist gesichert – damit Sie sich im Fall der Fälle nicht auch noch Sorgen um Ihre Rente machen müssen. Ein weiteres Plus: Der Beitragsretter kann ohne Gesundheits­prüfung abgeschlossen werden.

Service

Schnelle Antworten finden

Welche Steuervorteile bietet die VGH BasisRente?

Die VGH BasisRente, auch „Rürup-Rente“ genannt, ist eine Form der Altersvorsorge, die vom Staat durch erhebliche Steuervorteile gefördert wird.

2023 haben Sie die Möglichkeit, bis zu 26.528 Euro (Ledige) bzw. 53.056 Euro (zusammen veranlagte Ehe­gatten/eingetragene Lebens­partner­innen bzw. eingetragene Lebens­partner) in Ihren Vertrag einzuzahlen.

Ihren Jahres­beitrag können Sie zu 100 % als Sonder­ausgaben in der Einkommen­steuer­erklärung geltend machen.

Für wen ist die VGH BasisRente interessant?

Besonders interessant ist die VGH BasisRente für Selbstständige und Freiberufler­innen und Freiberufler. Sie haben oft nur sehr geringe oder gar keine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente. Für sie ist die BasisRente die einzige staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge.

Aber auch Angestellte und Beamt­innen und Beamte, vor allem mit hohem Einkommen beziehungsweise hoher Steuerlast, profitieren heute von der Steuerersparnis und schließen gleichzeitig die Lücke zwischen Arbeits­einkommen und gesetzlicher Rente/Pension. Bei Personen mit hohem Einkommen kann die Rentenlücke besonders groß ausfallen, weil zum Beispiel ein Einkommen über der Beitrags­bemessungs­grenze von der Deutschen Rentenversicherung bei der Berechnung von Rentenansprüchen nicht berücksichtigt wird.

Nicht zuletzt ist die VGH BasisRente eine ideale Vorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer­innen und Gesellschafter-Geschäftsführer als pfändungssicherer, privater Vertrag ohne Bilanzberührung.

Was passiert, wenn Sie vor Rentenbeginn sterben?

Auch für Ihre engsten Angehörigen sorgen Sie vor: Wenn Sie vor Beginn der Rentenzahlung sterben sollten, wird das zum Zeitpunkt des Todes vorhandene Kapital in eine monatliche Hinterbliebenen- bzw. Waisenrente umgerechnet.

Sollten Sie nach Beginn der Rentenzahlung und vor dem vollendeten 85. Lebensjahr sterben, wird das vorhandene Kapital in eine monatliche Hinterbliebenen- beziehungsweise Waisenrente umgerechnet. Das Kapital errechnet sich aus der Höhe bei Renten­zahlungs­beginn abzüglich der bereits gezahlten Renten.

Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Lebens­versicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handels­register: HRA Hannover 26226.

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