Die Koffer sind gepackt und morgen soll die lang ersehnte Reise beginnen. Wenn eine Krankheit Ihnen dann einen Strich durch die Rechnung macht, ist das ärgerlich genug. Noch schlimmer wird es, wenn Sie auch auf den Reisekosten sitzen bleiben. Mit einer Reiserücktrittsversicherung sind Sie vor hohen Stornokosten bestens geschützt. Auch im Falle eines vorzeitigen Abbruchs Ihrer Reise, finden Sie hier den passenden Schutz.
Reiserücktritt |
Reiseabbruch |
Reiserücktritt und Reiseabbruch |
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Beitrag (mehr) | ab sechs Euro* |
ab zwei Euro* |
ab sieben Euro* |
Erstattung von Stornierungskosten (mehr) |
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Hinreise-Mehrkosten (mehr) | ![]() |
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Kosten der Umbuchung (mehr) |
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Einzelzimmerzuschlag (mehr) | ![]() |
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Versicherte Gründe (Auswahl) | |||
Unerwartete schwere Erkrankung (mehr) |
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Tod, Unfall, Schwangerschaft (mehr) |
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Verlust des Arbeitsplatzes (mehr) |
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Naturkatastrophen am Urlaubsort (mehr) | ![]() |
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Selbstbehalt (mehr) | ![]() |
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* Für Einzelpersonen und für Familien/Mietobjekte.
Wenn Sie aufgrund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels von zwei Stunden oder mehr Ihre Schiffsreise nicht antreten können, werden Ihnen die nachweislich entstandenen Mehrkosten der Nachreise erstattet. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären, maximal jedoch bis zu 1.500 Euro pro Person. Gerade bei teuren Kreuzfahrten lohnt es sich also, auf Nummer sicher zu gehen.
Lassen Sie sich beraten und vereinbaren Sie einen Termin.
FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur VGH Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung