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Vereine

Stark für die Gemeinschaft.

Gemeinsam stark für die Region.

Vereine

Stark für die Gemeinschaft.

Gemeinsam stark für die Region.

Darum fördern wir traditionell die Vereinsarbeit in der Region - mit Einsatz, finanziellem En­ga­gement und speziell entwickelten Angeboten und Dienst­leis­tungen für Vereine.

Überblick

Ihre Vorteile im Überblick

  • Profes­sionelle Ab­wicklung Ihres Zahlungs­verkehrs in unserem Business-Center per Telefon, in der Filiale, online oder mobil
  • Für jeden Bedarf die passenden Lösungen zur Abwicklung des Zahlungs­verkehrs – einschließlich Bargeld­service
  • Auf Wunsch flexibles Online-Banking und profes­sionelle Banking-Software für Vereine jeder Größe inklusive Vier-Augen-Prinzip für besondere Sicher­heit

WirWunder

Gemeinsam für soziale Projekte

  • Die Plattform für das Gemeinwohl in Deutschland
  • Gemeinnützige Initiativen online unterstützen
  • Projekte schnell, einfach und online vorstellen
Anträge

Benötigte Unterlagen

um Ihr Anliegen möglichst schnell bearbeiten zu können, finden Sie nachfolgend eine Übersicht der benötigten Unterlagen.

Eröffnung Vereinskonto

eingetragene Vereine:

  • Vereinsregisterauszug
  • Transparenzregisterauszug
  • Protokoll der Mitgliederversammlung zur Vereinsgründung mit Datum und Unterschrift
  • Legitimation und Anschrift der Vorstände*
  • Legitimation und Anschrift weiterer Bevollmächtigter*
  • Antragsteller muss Einzelvertretungsberechtigung für den Verein haben oder gemeinschaftlich mit einem weiteren Vertretungsberechtigten unterschreiben
  • Ggfs. Vorlage Bescheinigung der Gemeinnützigkeit

nicht rechtsfähige Vereine: 

  • Satzung mit Beschreibung des von den Mitgliedern gemeinsam verfolgten Ziels
  • Protokoll der Mitgliederversammlung zur Vereinsgründung mit Datum und Unterschrift
  • aktuelles Wahlprotokoll
  • Legitimation der Vorstände*
  • Legitimation weiterer Bevollmächtigter*
     

Löschung, Änderung und Neuanlage Vollmachten

  • Nennung des vollständigen Namens inklusive
    Geburtsdatum der zu löschenden Person
  • Legitimation und Anschrift der neu zu bevollmächtigen Personen*
  • Antragsteller muss Einzelvertretungsberechtigung für den Verein haben oder gemeinschaftlich mit einem weiteren Vertretungsberechtigten unterschreiben
     

Änderung im Vorstand des Vereins

  • Vereinsregisterauszug
  • Protokoll der Mitgliederversammlung über die Änderung mit Datum
  • Legitimation und Anschrift der neuen Vorstände*
  • Antragsteller muss Einzelvertretungsberechtigung für den Verein haben oder gemeinschaftlich mit einem weiteren Vertretungsberechtigten unterschreiben

* Legitimation erfolgt über den nachfolgenden Link per Online-Identitätsprüfung oder per Vorlage des Personalausweises in einer Filiale der Sparkasse Göttingen

FAQ

Sie möchten Informationen zum Vereinskonto, zur Anpassung oder Erweiterung? Lesen Sie dazu die FAQ:

Was ist, wenn es noch keinen Online-Banking-Vertrag gibt oder ein bestehender Vertrag nicht mehr aktiv ist?

Sollte noch kein Online-Banking-Vertrag für den Vertretungsberechtigten  vorhanden sein, der auch eine Vollmacht erteilt bekommt, würden wir  diesen bei der Bearbeitung des ersten Kontos einrichten.

Ab dem zweiten Konto stellen wir Ihnen die Unterlagen bequem in das  Elektronische Postfach ein. Umständliche Abwicklung, langes Warten und unnötige Wege fallen so weg.

Können mehrere Online-Banking-Verträge für ein Konto eingerichtet werden?

Ja, es ist kostenfrei möglich für alle Verfügungsberechtigten jeweils einen eigenen Online-Banking-Zugang einzurichten.   

Welche Legitimationsverfahren stehen für das Online-Banking zur Verfügung?

Onlinebanking mit chipTAN:

Es wird ein chipTAN Generator und eine Sparkassen-Card des  Nutzers benötigt. Ein TAN-Generator kann von mehreren Personen genutzt werden und kann im Sparkassen-Shop erworben werden.

Onlinebanking mit pushTAN:

Es wird die S-pushTAN-App benötigt. Diese kann kostenfrei im jeweiligen App-Store heruntergeladen werden.

Das Vereinskonto soll gelöscht werden. Was ist zu tun?

Vertretungsberechtigte Personen, welche den Verein nach außen hin in  finanziellen Angelegenheiten vertreten, sind zur Löschung des Kontos  berechtigt.

Kann man die Vereinsgirokonten auch per Smartphone führen?

Ja, dazu empfehlen wir unsere Sparkassen-App (S-App).

Sponsoring

Wir zeigen Engagement

Spende

Eine Spende ist eine freiwillige Geldzuwendung (ohne Gegenleistung z.B. in Form von Werbung).  Spenden können nur an Vereine und Organisationen mit einer steuerlichen Anerkennung der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid Finanzamt) erfolgen. Der Spender (Sparkasse) benötigt vom Empfänger eine nach dem amtlichen Vordruck erstellte Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung). Bitte beachten Sie dazu auch unsere Förderleitlinien. 

Sponsoring

Sponsoring ist die Förderung von gemeinnützigen Vereinen und Institutionen mit konkret definierten Gegenleistungen, wie der Abdruck des Sparkassen Logos auf Plakaten und Flyern sowie Anzeigen oder Bannerwerbung. Für diese Leistung wird vom Veranstalter / Sponsoringnehmer eine Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie unsere Förderkriterien.

Kontakt

Business-Center

Ihre Ansprechpartner

Ein persönlicher Ansprechpartner gibt Ihnen die Sicherheit, eine  wirklich umfassende und ganzheitliche Finanzstrategie für Ihre betrieblichen wie auch privaten Belange zu bekommen.

Telefon: 0551/ 405-7200

Email: spk-vereine-hausverwaltungen@spk-goettingen.de

 

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