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Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

  • Für Gründung, Wachstum, Effizienz, Digitalisierung und Innovation
  • Zuschüsse und zins­günstige Darlehen erhalten
  • Kombination verschiedener Förder­programme möglich
  • Sicherheit durch feste und günstige Zinsen
  • Lange Lauf­zeiten
  • Tilgungs­freie Anlauf­jahre schonen Ihre Liquidität
Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie gleich einen Termin, um die bestmögliche Förderung für Ihre unternehmerischen Ziele zu erhalten und die passenden Fördermittel zu beantragen.

Digitalisierung und Innovation

Innovationen und Digitalisierung finanzieren

  • Digitalisierungs- und Innovations­vorhaben jeder Größen­ordnung
  • Für Unternehmen und Freiberufler
  • Mit attraktiven Zins­sätzen und Förder­zuschüssen

Ihre Förder­möglich­keiten im Überblick

Die Digitalisierung Ihres Unternehmens vorantreiben (511)

Mit dem KfW-Programm ERP-Förderkredit Digitalisierung (511) finanzieren Sie Vorhaben, die auf die Digitalisierung von Unternehmen zielen. Mit dem Kredit können Sie sowohl Investitionen als auch laufende Kosten – zum Beispiel für Personal – finanzieren.

Als mittel­ständisches Unternehmen mit einem Jahres­umsatz von bis zu 500 Millionen Euro, junges Unternehmen oder Freiberufler/-in können Sie eine Förderung in einer der drei folgenden Stufen erhalten:

Stufe 1 Basisdigitalisierung

  • Maßnahmen zur Implementierung einer leistungs­starken und modernen IT-Infrastruktur. Zum Beispiel die Anschaffung neuer Computer, mobile Endgeräte und Software oder der Ausbau inner­betrieblicher Breitbandnetze

Hinweis: Um die Förderung der Stufe 1 zu beantragen, ist es notwendig, dass Sie zuvor den KfW Digitalisierungs-Check durchführen. 

Stufe 2 LevelUp-Digitalisierung

  • Digitale Transformation, zum Beispiel „Industrie 4.0“-Vorhaben oder der Aufbau digitaler Geschäfts­modelle
  • IT-Sicherheit
  • Mitarbeiterweiterbildung sowie Wissens­transfer im Unternehmen

Stufe 3 HighEnd-Digitalisierung

  • Maßnahmen zum Einsatz von Zukunfts­technologien wie Big-Data-Anwendungen oder die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI)
  • Große Vorhaben der Stufe 2, wenn der Kredit­betrag größer als drei Prozent des letzten Jahres­umsatzes ist

Wenn Sie unsicher sind, in welche Stufe sich Ihr Vorhaben einordnen lässt, dann nutzen Sie den Stufencheck. Damit finden Sie es in wenigen Minuten heraus. Zum Stufencheck

Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/511.

Da die KfW keine eigenen Filialen betreibt, beantragen Sie den Kredit ganz einfach direkt bei Ihrer Sparkasse.

Innovationen finanzieren und Zukunft sichern (513)

Mit dem KfW-Programm ERP-Förderkredit Innovation (513) werden innovative Unternehmen und Innovations­vorhaben gefördert. Mit dem Kredit können Sie sowohl Investitionen als auch laufende Kosten – zum Beispiel für Personal – finanzieren.

Stufe 1 Basisinnovationen

  • Maßnahmen wie Verbesserungen an bestehenden Produkten, Dienstleistungen und Produktions­verfahren – oder die Markt­einführung und Vermarktung von eigenen Innovationen.
  • Innovative Unternehmen, zum Beispiel solche mit über­durchschnittlichem Wachstum oder hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung.

Stufe 2 LevelUp-Innovationen

  • Maßnahmen zur Entwicklung und Umsetzung von Innovationen – von Grundlagen­forschung über die Entwicklungen von Proto­typen bis zur Umstellung des Produktions­prozesses.

Stufe 3 HighEnd-Innovationen

  • Innovative Maßnahmen mit Bezug zu künstlicher Intelligenz (KI).
  • Große Vorhaben der Stufe 2, wenn der Kredit­betrag größer als fünf Prozent des letzten Jahres­umsatzes ist.

Wenn Sie unsicher sind, in welche Stufe sich Ihr Vorhaben einordnen lässt, dann nutzen Sie den Stufencheck. Damit finden Sie es in wenigen Minuten heraus. Zum Stufencheck

Weitere Informationen zum Förder­kredit erhalten Sie unter www.kfw.de/513.

Da die KfW keine eigenen Filialen betreibt, beantragen Sie den Kredit ganz einfach direkt bei Ihrer Sparkasse.

Energie und Umwelt

Verantwortung über­nehmen für die Umwelt

  • Für alle Unternehmen und freiberuflich Tätige, unabhängig von der Umsatz­größe
  • Je besser die Energie­effizienz, desto höher die Förderung
  • Günstige Zins­sätze und hohe Tilgungs­zuschüsse
  • Förderung von Energie­effizienz-Maßnahmen im In- und Ausland bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Niedrigerer Einstiegs­standard – bereits ab 10 Prozent Energie­einsparung ist eine Förderung möglich

Ihre Förder­möglich­keiten im Überblick

Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude (263)

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Sanieren (263) werden alle energetischen Maßnahmen gefördert, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen.
Erhalten Sie bis zu 10 Millionen Euro Kredit und zahlen weniger zurück: Durch einen Zuschuss zur Tilgung von bis zu 35 Prozent
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung min­destens 5 Jahre zurück. Weiterhin wird die Sanierung von Baudenkmalen gefördert.

Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie, werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag), gefördert.

Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für

  • die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
  • die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.

Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/263

Da die KfW keine eigenen Filialen betreibt, beantragen Sie den Kredit ganz einfach direkt bei Ihrer Sparkasse.

Neubau oder Ersterwerb von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden (299)

Mit dem Förderkredit Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) werden der Neubau und der Erstkauf von klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland gefördert.

  • Beim Neubau: die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen (ohne Grundstückskosten)
  • Beim Kauf: den Kaufpreis der Immobilie innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme (ohne Grundstückskosten)
  • Die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
  • Gebühren für die Nachhaltigkeitszertifizierung

Ein Gebäude gilt als klima­freundlich, wenn es wenig Energie verbraucht und so die Effizienzgebäudestufe 40 erreicht sowie die Anforderungen des "Quali­täts­siegels Nachhaltiges Gebäude" erfüllt.

Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/299

Da die KfW keine eigenen Filialen betreibt, beantragen Sie den Kredit ganz einfach direkt bei Ihrer Sparkasse.

Maßnahmen zur Energieeinsparung bei Anlagen und Prozessen (292)

Das KfW-Energie­effizienzprogramm (292)  unterstützt Energie­effizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen mit zins­günstigen Darlehen. Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energie­einsparung von mindestens 10 Prozent erzielen.

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • Maschinen und Anlagen
  • Elektrische Antriebe und Pumpen
  • Wärme­rück­gewinnung
  • Informations- und Kommunikations­technik
  • Kraft-Wärme-Kopplungs­anlagen

Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/292

Da die KfW keine eigenen Filialen betreibt, beantragen Sie den Kredit ganz einfach direkt bei Ihrer Sparkasse.

Kosten durch hocheffiziente Technologien minimieren (295)

Mit dem KfW-Energie­effizienz­programm – Bundesförderung für Energie­effizienz in der Wirtschaft (295) – finanzieren Sie Maß­nahmen zur Energie­einsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen. Dabei profitieren Sie von einem günstigen Kredit und erhalten einen Tilgungs­zuschuss von bis zu 60 Prozent.

Gefördert werden können zum Beispiel:

1. Ersatz oder Neuan­schaffung hoch­effizienter Anlagen wie Motoren, Pumpen, Venti­latoren, Druck­luft­anlagen, Frequenz­umrichter, Anlagen zur Abwärme­vermeidung und -nutzung

2. Bereit­stellung von Prozess­wärme aus erneuer­baren Energien zum Beispiel mit Solar­kollektoren, Biomasse­anlagen und Wärme­pumpen

3. Mess-, Steuer- und Regelungs­technik sowie Sensorik, einschließ­lich Energie­management-Software und Schulung

4. Optimierung von Anlagen und Prozessen auf Basis eines Energie­einspar­konzepts

5. Förderung von Transformationsplänen: Unterstützung von Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität 

6. Elektrifizierung von kleinen Unternehmen: Austausch und Umrüstung von Bestands­anlagen, sodass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind

Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/295

Da die KfW keine eigenen Filialen betreibt, beantragen Sie den Kredit ganz einfach direkt bei Ihrer Sparkasse.

Umwelt schützen und Ressourcen schonen (240)

Mit dem KfW-Umweltprogramm (240) werden Investitionen gefördert, die umwelt- und ressourcen­schonenden Maßnahmen, die kreislauf­orientiertes Wirtschaften, Klimaschutz oder die Anpassung Ihres Unternehmens an die Folgen des Klimawandels zum Ziel haben.

Mit einem zins­günstigen Kredit unterstützt Sie die KfW bei der Finanzierung von allgemeinen Umwelt- und Klimaschutz­maßnahmen im In- und Ausland wie zum Beispiel:

  • Ressourcen und Materialien einsparen
  • zunehmend kreislauforientiert arbeiten
  • Abfälle und Abwasser vermeiden
  • Luftverschmutzungen vermindern
  • biodiversitäts­fördernde Flächen- oder Dach­begrünungen vornehmen
  • das Firmen­gelände naturnah gestalten
  • Böden sanieren und das Grundwasser schützen

Mit einem Tilgungszuschuss zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der förder­fähigen Kosten unterstützt Sie die KfW bei Investition in natürlichen Klimaschutz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wie zum Beispiel:

  • biodiversitätsfördernde Flächen- oder Dach­begrünungen
  • Anlage von Biotopen und naturnahen Gewässern
  • Entsiegelung und diversitäts­fördernde Renaturierung
  • dezentrales Niederschlags­management

Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/240

Da die KfW keine eigenen Filialen betreibt, beantragen Sie den Kredit ganz einfach direkt bei Ihrer Sparkasse.

Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen (293)

Sie wollen mit Ihrem Unternehmen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Der KfW-Kredit Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293) – Förderung klimafreundlicher Aktivitäten unterstützt Sie dabei.

Klimaschutzoffensive für Unternehmen – Förderung klimafreundlicher Aktivitäten

  • Zinsgünstiges Darlehen
  • Für Unternehmen jeder Größe
  • Auch zur Finanzierung von Vorhaben innerhalb der EU

Sie wollen mit Ihrem Unternehmen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Der KfW-Kredit unterstützt Sie dabei.

Förderfähig sind Investitionen in den Bereichen:

  • Herstellung klima­freundlicher Technologien, Produkte und Schlüsselkomponenten, z. B. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, emissionsarme Fahrzeuge, energie­effiziente Gebäudetechnik
  • Maßnahmen zur Minderung der Treibhaus­gas­emissionen ausgewählter energieintensiver Prozesse
  • Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien zur Versorgung des eigenen Unternehmens­standortes oder für integrierte Mobilitäts­projekte
  • Erzeugung und Verteilung von Fernwärme/-kälte
  • Stromverteil­netze und Energiespeicher
  • Erzeugung von Biomasse, Biogas und Biokraftstoffen
  • Kohlendioxid­transport und -speicherung
  • Wasser-, Abwasser-, Abfallmanagement
  • Klimafreundlicher Verkehr
  • Green IT

Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/293

Da die KfW keine eigenen Filialen betreibt, beantragen Sie den Kredit ganz einfach direkt bei Ihrer Sparkasse.

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