Jeder wünscht sich ein sorgenfreies Leben – besonders im Alter. Richtig vorgesorgt können Sie einen Ruhestand genießen, der keine Wünsche offen lässt. Mit der passenden Strategie lässt sich dafür selbst im Zinstief vorsorgen.
Ihr Weg führt über drei Stufen, wenn Sie Ihren Lebensstandard dauerhaft erhalten und auch Ihre Familie absichern möchten.
Die erste Stufe der Altersvorsorge besteht aus der gesetzlichen Rente, verschiedenen Versorgungswerken und aus der sogenannten Rürup-Rente mit steuerlichen Vorteilen für Selbstständige und Freiberufler.
Die zweite Stufe der Altersvorsorge bilden private und betriebliche Vorsorgemaßnahmen, die durch das Altersvermögens- und Alterseinkünftegesetz gefördert werden. Sie sparen regelmäßig und profitieren zusätzlich von der staatlichen Förderung. Auch Ihre Angehörigen können Sie auf diesem Weg mit absichern.
Die dritte Stufe der Altersvorsorge umfasst alle Maßnahmen, die nicht staatlich gefördert sind. Das ist für Sie interessant, wenn Sie flexibler sparen möchten als bei der betrieblichen Altersversorgung oder bei der Riester-Rente.
Geld zurücklegen geht eigentlich ganz einfach – am besten schon frühzeitig mit kleinen Beträgen anfangen und ein „Polster“ für später ansparen. Die Altersvorsorge-Beratung Ihrer Sparkasse richtet sich nach Ihren Bedürfnissen und lohnt sich. Probieren Sie es aus.
Verschaffen Sie sich hier einen ersten Eindruck, welche Einzellösungen die Sparkassen-Altersvorsorge umfasst. Gemeinsam mit Ihrem Berater finden Sie den richtigen Mix.
Die Sparkassen-Altersvorsorge bietet Ihnen noch viele weitere Möglichkeiten. Welche das sind, verrät Ihnen Ihr Berater gerne persönlich.
Riester-Sparer erhalten bis zu 175 Euro Grundzulage und ggf. eine Kinderzulage. Doch viele wissen nicht, dass sie förderberechtigt sind. Unser Tipp: Füllen Sie jährlich den Zulagen-Antrag aus. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie keine Zulage verpassen.
Ihre Riester-Beiträge können Sie bis maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dabei werden Zulagen und Beiträge verrechnet. Ist der Abzug als Sonderausgabe für Sie vorteilhafter als die Zulage? Dann wird das vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.
Starten Sie 2016, dann können Sie 82 Prozent Ihrer Rürup-Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Füllen Sie dazu in Ihrer Einkommensteuererklärung die Anlage „Vorsorgeaufwand“ aus. In jedem folgenden Jahr erhöht sich der absetzbare Prozentsatz noch einmal um zwei Prozentpunkte, bis Sie im Jahr 2025 bei 100 Prozent ankommen. Als Alleinstehender können Sie jährlich maximal 22.766 Euro für eine Rürup-Rente absetzen. Für Ehepaare gelten 45.532 Euro.
Wer eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abgeschlossen hat, zahlt in der Sparphase auf die eingezahlten Beiträge weder Steuern noch Sozialabgaben. Vorausgesetzt, die Beiträge überschreiten nicht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung wird vom Staat jedes Jahr neu festgelegt. 2016 liegt sie bei jährlich 74.400 Euro (West) beziehungsweise 64.800 Euro (Ost). Der Arbeitgeber behält die Beiträge direkt vom Bruttogehalt ein. In der Rentenphase müssen die ausgezahlten Leistungen dann mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Ebenso fallen ggf. Abgaben an. Da beides im Ruhestand erfahrungsgemäß niedriger ist als im Erwerbsleben, profitieren Sie.
Die bAV lohnt sich vor allem, wenn Ihr Arbeitgeber zusätzlich vermögenswirksame Leistungen zahlt. Maximal 40 Euro im Monat kann der Chef zusteuern. Übrigens nicht nur für die betriebliche Altersvorsorge. Auch zum Bausparen und Fondssparen können Sie vermögenswirksame Leistungen bekommen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber.
Sie haben eine private Rentenversicherung ohne Förderung? Dann punkten Sie bei der Auszahlung. Denn bei Ihren späteren Rentenzahlungen müssen Sie nur den Ertragsanteil versteuern. Wie hoch der Ertragsanteil ist, hängt von Ihrem Alter bei Beginn der Rente ab. Wer zum Beispiel mit 65 Jahren in den Ruhestand geht, muss nur 18 Prozent der privaten Rente mit dem individuellen Steuersatz versteuern.Alle Informationen, die sich hier im Text wiederfinden, haben wir für Sie gründlich recherchiert und aufbereitet. Neue Regulierungen können jedoch immer dazu führen, dass sich Informationen ändern. Stand Oktober 2016
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